Sätze

Ballschule
Beitragssatz für die Eintracht Lambsheim e.V. Mitgliedschaft
10
  • Jahresbeitrag
  • 3-5 Jahre
Kinder/Jugendliche
Beitragssatz für die Eintracht Lambsheim e.V. Mitgliedschaft
76
  • Jahresbeitrag
  • 5-18 Jahre
Erwachsene
Beitragssatz für die Eintracht Lambsheim e.V. Mitgliedschaft
90
  • Jahresbeitrag
  • ab 18 Jahre
Rentner
Beitragssatz für die Eintracht Lambsheim e.V. Mitgliedschaft
52
  • Jahresbeitrag
  • Rentnerausweis erforderlich
Ehrenmitglieder
Beitragssatz für die Eintracht Lambsheim e.V. Mitgliedschaft
30
  • Jahresbeitrag
Familienbeitrag
Beitragssatz für die Eintracht Lambsheim e.V. Mitgliedschaft
180
  • Jahresbeitrag
  • Beitragsordnung beachten
Zusatzbeitrag Fussball
Für die aktive Nutzung unseres Fussball Angebots fällt ein Zusatzbeitrag an
15
  • Jahresbeitrag
Zusatzbeitrag Basketball
Für die aktive Nutzung unseres Basketball-Angebots fällt ein Zusatzbeitrag an
25
  • Jahresbeitrag

Beitragsordnung

Stand 01.06.2025
1. Die Mitgliedschaft beginnt mit  Abgabe des Aufnahmeantrages unter der aufschiebenden
Genehmigung durch den Hauptausschuss oder Vorstand.
2. Die Beitragspflicht beginnt mit dem auf den Eingang der Beitrittserklärung folgenden Monat; bei
nachwirkender Antragstellung entsprechend früher. Erfolgt der Beitritt bis zum 31.Mai wird der
komplette Jahresbeitrag fällig. Beitritte ab dem 1. Juni wird ein Halbjahresbeitrag berechnet.
3. Abweichende Regelungen sind vom Vorstand nach §26BGB zu genehmigen.
4. Juristische Personen zahlen einen Beitrag nach Selbsteinschätzung, mindestens den vorgesehenen
Familienbeitrag
5. Alle aktiven Mitglieder zwischen 16 und 62 Jahren sind verpflichtet 8 Arbeitsstunden für anfallende
Aufgaben des Vereins, unentgeltlich abzuleisten. Die Arbeitsleistung wird erbracht bei
Veranstaltungen des Vereins bzw. an denen der Verein beteiligt ist. Aktive Mitglieder, die die
vereinseigenen Sportanlagen nutzen, verpflichten sich zusätzlich eine bestimmte Anzahl von
Arbeitsstunden unentgeltlich auf dem Gelände der Eintracht Lambsheim e.V. zu erbringen. Über eine
Befreiung der Arbeitspflicht entscheidet die Vorstandschaft. Die Arbeitsleistung wird erbracht im
Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember eines Kalenderjahres. Bei Neueintritt in den Verein
beginnt die Arbeitspflicht im darauffolgenden Jahr. Der Wert der nichtgeleisteten Arbeitsstunden
(15,- EUR/h) wird zum Jahresende per Lastschrift eingezogen.
6. Die Kündigung bedarf der Schriftform* und ist jeweils zum Ende eines Kalenderhalbjahres mit einer
Kündigungsfrist von 4 Wochen möglich. Beim Vereinsaustritt werden Verpflichtungen gegenüber dem
Verein, insbesondere die Beitragspflicht für das laufende Kalenderhalbjahr, sofort fällig. (*postalisch
oder per Mail an mitgliederverwaltung@eintracht-lambhseim.de)
7. Beim Austritt aus dem Verein werden bereits entrichtete Mitgliedsbeiträge nicht zurückerstattet.
8. Im Fall des Todes eines Mitgliedes endet die Mitgliedschaft und die Beitragspflicht sofort.
9. Bei Vereinswechsel aktiver als auch jugendlicher Spieler erfolgt die Freigabe erst nach Erfüllung aller
Verpflichtungen dem Verein gegenüber.
10. Der Ein- und Austritt ist postalisch an den Verein oder per Mail an mitgliederverwaltung@eintrachtlambsheim.de zu richten.
11. Wehr-/Ersatzdienstleistende sind auf vorherigen Antrag für die Dienstzeit von der Beitragspflicht
befreit. Ein Nachweis ist vorzulegen.
12. Die Familienmitgliedschaft umfasst Ehepartner unter gleicher Anschrift, eheähnliche eingetragene
Lebensgemeinschaften unter gleicher Anschrift sowie Erwachsene mit minderjährigen Kindern unter
gleicher Anschrift. Ab dem 18. Lebensjahr fallen Familienmitglieder nicht mehr unter die
Familienmitgliedschaft, sondern sind selbst beitragspflichtig.
13.Schüler, Studenten, Auszubildende werden in die Beitragsgruppe „Jugendliche“ eingestuft, sofern sie
dies im Voraus gegen Nachweis bei der Mitgliederverwaltung beantragen. Der Nachweis ist jährlich
bis zum 10.01. neu vorzulegen. Alternativ ist auf vorherigen Antrag des Mitglieds auch für den
Ausbildungs- / Studienzeitraum die Fortführung der Familienmitgliedschaft möglich.
14. Die Beiträge sind nach Wahl des Mitgliedes jährlich oder halbjährlich im Voraus zu zahlen.
15. Der Regelfall für die Beitragszahlung ist der bargeldlose Bankeinzug. Abweichende Regelungen sind
vom Vorstand nach §26BGB zu genehmigen.
16.Eventuelle Kosten durch Nichteinlösungen von Lastschriften werden dem Mitglied in Rechnung
gestellt, zuzüglich einer Aufwandspauschale von 5€

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